Die regulatorischen Anforderungen in der Schweiz nehmen stetig zu, insbesondere im Bereich der Geldwäschereibekämpfung. Mit der bevorstehenden Revision des Geldwäschereigesetzes („GwG“) kommen bedeutende Änderungen auf viele Unternehmen und Berater zu, da neu auch bestimmte beratende Tätigkeiten erfasst werden.
I. Worum geht es?
Die anstehende Revision des Schweizer Geldwäschereigesetzes weitet den gesetzlichen Anwendungsbereich gezielt aus. Bisher waren vor allem Finanzintermediäre betroffen, die direkt über fremde Vermögenswerte verfügen.
Neu unterliegen auch bestimmte rein beratende Tätigkeiten den strengen Sorgfaltspflichten des GwG, sofern sie ein erhöhtes Risiko für Geldwäscherei aufweisen.
- Bisherige Rechtslage
Nur wer direkt über fremde Vermögenswerte verfügt → bspw. klassische Finanzgeschäfte und Vermögensverwaltung. - Neue Rechtslage nach der Revision vom 1. Oktober 2026
Auch rein beratende Dienstleistungen ohne Vermögensverwaltung → z.B. Gründung, Umstrukturierung, Verkauf von Gesellschaften sowie Immobilientransaktionen. - Sorgfaltspflichten
Volle geldwäschereirechtliche Abklärungs- und Dokumentationspflichten kommen zur Anwendung.
II. Bin ich betroffen?
Nicht jede Beratung fällt unter das GwG und löst sofort Pflichten aus. Die Neuregelung zielt auf spezifische, risikoreiche Transaktions- und Strukturierungsprozesse ab. Ob Ihr Unternehmen oder Ihre geplante Transaktion betroffen ist, hängt von der genauen Art der Dienstleistung ab. Nicht erfasst bleibt insbesondere die blosse Rechtsberatung ohne unmittelbaren Bezug zu einer konkreten Transaktion oder Strukturierung.
Beispiele für Tätigkeiten, die je nach konkreter Ausgestaltung unter das revidierte GwG fallen können:

III. Was ist zu tun?
Falls Sie oder Ihr Projekt unter die neuen GwG-Bestimmungen fallen, gilt es, rasch und strukturiert zu handeln. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten erfordert einen klaren und lückenlosen Nachweis (sogenannter „Paper Trail“), damit sämtliche Abklärungen jederzeit nachvollzogen werden können. Ein blosses Einholen von Ausweisdokumenten reicht nicht aus. Daher gilt insbesondere:
- Identifikation (sorgfältige Erfassung)
Eindeutige Feststellung der Identität aller beteiligten Parteien sowie der wirtschaftlich berechtigten Personen. - Abklärung (Plausibilisierung)
Einholen von Informationen über den wirtschaftlichen Hintergrund, die Herkunft der Mittel und den Zweck der Transaktion. - Dokumentation (lückenloser Nachweis)
Schriftliche und revisionssichere Dokumentation aller Abklärungsschritte zur Vorlage bei Aufsichtsbehörden oder Selbstregulierungsorganisationen („SROs„).
Der Umfang dieser Abklärungen richtet sich nach dem jeweiligen Geldwäschereirisiko der konkreten Geschäftsbeziehung oder Transaktion.
IV. Welche Dokumente müssen unsere Klienten bereit halten?
Je besser Sie vorbereitet sind, desto schneller startet Ihr Projekt. Da wir die gesetzlich vorgeschriebenen Abklärungen zwingend vor Beginn unserer eigentlichen Beratungstätigkeit abschliessen müssen, verzögert ein unvollständiges Dossier den gesamten Transaktionsprozess.
Die verschärften Sorgfaltspflichten nach dem revidierten GwG verlangen von uns eine lückenlose Dokumentation. Bitte halten Sie daher für Ihr Projekt folgende Unterlagen bereit:

Zudem sind wir gesetzlich verpflichtet abzuklären, ob die für das Projekt oder die Transaktion eingesetzten Mittel plausibel und aus legalen Quellen stammen.

Häufige Fehlerquellen im Alltag sind insbesondere veraltete Nachweise. Genau deshalb dürften Dokumente wie Handelsregisterauszüge oder Wohnsitznachweise nicht älter als ein Jahr bzw. drei Monate sein.
Ein unvollständiger Paper Trail (z.B. wenn Gelder aus einem früheren Firmenverkauf stammen, der nicht dokumentiert ist) führen zu erheblichen Verzögerungen beim Transaktionsstart. Die rechtzeitige Aufbereitung dieser Dokumente erfordert oft einen gewissen Aufwand, schafft aber wertvolle Rechtssicherheit für Ihr gesamtes Vorhaben und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.
V. Wie EPARTNERS Sie unterstützen kann
Als EPARTNERS AG haben wir unsere eigenen Prozesse bereits frühzeitig angepasst und bereiten uns aktiv auf die Anbindung an die Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizer Notarenverbandes („SRO SAV/SNV„) vor. Wir lassen Sie mit diesen komplexen regulatorischen Anforderungen nicht allein und begleiten Sie kompetent durch den gesamten Compliance-Prozess.
- Risikoanalyse und Einstufung
Wir prüfen vorab, ob Ihre geplante Transaktion oder Strukturierung unter das revidierte GwG fällt. - Prozess-Implementierung
Wir helfen Ihnen beim Aufbau interner Compliance-Strukturen und der Erstellung der nötigen Dokumentationsvorlagen. - Rechtssichere Begleitung
Wir führen die erforderlichen GwG-Abklärungen direkt im Rahmen unserer Mandatsführung für Sie durch.
Eine frühzeitige rechtliche Einordnung schafft Planungssicherheit und verhindert Verzögerungen im Transaktionsprozess. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder konkreten Projekten frühzeitig zu kontaktieren. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Ihre Transaktionen effizient, reibungslos und absolut gesetzeskonform ablaufen.