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Publikationen

2024

e:1.24 EU-Datenverordnung: Neue Pflichten für Cloud-Anbieter und Hersteller von vernetzten Produkten

Die EU-Datenverordnung ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und bringt für Cloud-Anbieter und Hersteller von vernetzten Produkten neue Anforderungen mit sich. Die neuen Anforderungen müssen bis September 2025 umgesetzt sein. Da die EU-Datenverordnung auch Schweizer Anbieter mit Kunden in der EU betrifft, sollten Anbieter nun beginnen, sich auf die Erfüllung der neuen Pflichten und Anforderungen vorzubereiten. Alexander Schmid gibt in seinem epartners Fokus-Beitrag einen Überblick und zeigt konkret auf, was für Anbieter von vernetzten Produkten, verbundenen Diensten und Cloud-Lösungen jetzt zu tun ist.

epartners Fokus

2023

e:2.23 Umgang mit Sicherheitslecks unter dem revidierten DSG

Kaum ein Tag vergeht, an welchem wir in den Zeitungen nicht über Cyber Angriffe lesen. Neu müssen solche Sicherheitsvorfälle dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gemeldet werden. Im Folgenden zeigen wir auf, wie sich Unternehmen darauf vorbereiten können und was im Fall der Fälle vorzukehren ist. Unser Beitrag beschränkt sich dabei nicht nur auf die rein juristischen Themen, sondern berücksichtigt auch unsere Erfahrungen aus der Praxis und den kommunikativen Umgang mit Sicherheitsvorfällen.

epartners Fokus
IT-Sicherheit und der Umgang mit IT-Geräten

Unternehmen müssen geeignete Massnahmen ergreifen, um eine angemessene Datensicherheit gewährleisten zu können. Diese Massnahmen beziehen sich auch auf den Umgang von Mitarbeitenden mit IT-Geräten. Die diesbezüglichen Vorgaben werden üblicherweise in einem IT-Reglement festgehalten, welches für die Mitarbeitenden verbindlich ist. Im Beitrag legen wir den üblichen Inhalt solcher IT-Reglemente dar.

WEKA Newsletter Arbeitsrecht (Mai 2023)
Revija Kopaoničke škole prirodnog prava, Belgrad, 2/2023
e:1.23 Erbrechtsrevisionen – Auswirkungen auf Unternehmensnachfolge

Am 1. Januar 2023 ist die erste Etappe der Erbrechtsrevision in Kraft getreten. Damit können Erblasser über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Diese Steigerung der Verfügungsfreiheit wird durch eine Reduktion der Pflichtteile erreicht. Dazu werden verschiedene offene Fragen geklärt, worüber nachfolgend eine Übersicht verschafft werden soll.Ausserdem erfolgt ein Ausblick zu möglichen Änderungen, welche der Bundesrat als zweite Etappe vorschlägt. Damit werden Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolge angestrebt, welche vor allem Familienunternehmen bzw. deren Eigentümerschaft entlasten sollen. 

epartners Fokus

2022

e:4.22 Der Mehrwertausgleich von Planungsvorteilen

Raumplanerische Massnahmen der öffentlichen Hand können Grundeigentümern einen beträchtlichen Mehrwert verschaffen. Früher waren Einzonungen von Bauland der Hauptgrund für derartige Mehrwerte. Heute, etwa im Zug von Verdichtungsbestrebungen, dürften durch Planungsmassnahmen verbesserte Nutzungsmöglichkeiten innerhalb von Bauzonen im Vordergrund stehen. Da die materiellen gesetzlichen Grundlagen erst in den letzten Jahren geschaffen wurden und häufig viel Geld auf dem Spiel steht, ist in den nächsten Jahren viel Rechtsprechung zu diesem Thema zu erwarten. Dieser Beitrag soll – mit Augenmerk auf den Kanton Zürich – Grundeigentümern eine erste Übersicht verschaffen.

epartners Fokus
e:3.22 Revision des Aktienrechts

Am 1. Januar 2023 tritt eine umfassende Revision des schweizerischen Aktienrechts in Kraft. Für die Praxis relevant sind insbesondere die neuen Bestimmungen über flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften, betreffend die Verbesserung der Corporate Governance durch Stärkung von Aktionärs- und Minderheitsrechten sowie die Angleichung des Aktienrechts an das Rechnungslegungsrecht. Für viele Schweizer Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung dürfte die Revision Anlass sein, ihre Statuten und ihr Organisationsreglement zu überprüfen und eingespielte Mechanismen betreffend Corporate Housekeeping gegebenenfalls zu aktualisieren. Ausserdem sollten sich Verwaltungsräte mit ihren aktualisierten Pflichten auseinandersetzen. Mit diesem Fokus beleuchten wir die wichtigsten Änderungen.

Simon Kehl | Michèle Catherine Hess
epartners Fokus
Viagogo: Bestellprozess ist unlauter

Das Bundesgericht bestätigt das Urteil des Handelsgerichts St. Gallen, wonach Aussagen auf der Ticketvermittlungsplattform sowie der Bestellprozess von Viagogo gegen das UWG verstossen. Dem Urteil vorausgegangen ist eine Klage des Zirkus Knie.

dRSK, publiziert am 24. März 2022
e:2.22 Ersatzvornahme im Werkvertragsrecht - ein anspruchsvolles Rechtsinstrument

Die werkvertragliche Ersatzvornahme bezweckt, dem Besteller gegenüber dem Unternehmer, der seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, die Durchsetzung berechtigter Ansprüche zu erleichtern. Eine gerichtliche Klärung der Rechtslage, bevor die Ersatzvornahme ausgeführt wird, scheitert oft am hohen Zeitbedarf. Rückforderungen, der durch eine Ersatzvornahme verursachten Kosten, sind oft mit hohen Risiken verbunden. Unternehmer sehen sich dagegen in diesem Zusammenhang zum Teil mit Forderungen konfrontiert, für welche die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. 

epartners Fokus
e:1.22 Das revidierte Datenschutzgesetz – eine Übersicht über Neuerungen und zu ergreifende Massnahmen

Die Schweiz wird demnächst ein neues, revidiertes Datenschutzgesetz (DSG) einführen. Für Unternehmen, welche noch kein Compliance-Programm zur europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durchlaufen haben, erfordert die Revision einen Ausbau ihrer Governance. Zudem sollten alle Unternehmen ihre Datenschutzerklärungen überprüfen. Am Schluss dieses Beitrages liefern wir eine Checkliste mit zu ergreifenden Massnahmen im Hinblick auf die Revision. Die Verletzung einiger Bestimmungen des DSG kann Bussen für die handelnden Personen zur Folge haben.

Urs Egli | Marius Vischer
epartners Fokus

2021

Marc Amstutz/Mani Reinert (Hrsg.), Kartellgesetz, Basler Kommentar, 2. Aufl., Basel 2021
e:2.21 Elektronische Signaturen

Ist für den Abschluss eines Vertrages die schriftliche Form vorausgesetzt oder vereinbart, ist eine eigenhändige Unterschrift erforderlich. Dieser gleichgesetzt ist eine qualifizierte elektronische Signatur. Ist ein Vertrag nicht an die Schriftform gebunden, so können auch Anbieter einfacher elektronischer Signaturen eine valable Alternative darstellen. Wir zeigen in unserem Beitrag auf, was beim Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur und Signaturdienste zu beachten ist und wann ein Einsatz Sinn macht.

epartners Fokus
Daniel Staehelin/Thomas Bauer/Franco Lorandi (Hrsg.), Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Basler Kommentar, 3. Aufl., Basel 2021
Social Media und Datenschutz am Arbeitsplatz

Die Nutzung von Social Media nimmt in der Arbeitswelt einen immer grösseren Stellenwert ein, sei dies im Bereich des Recruitings, des Networkings oder des Marketings. Es besteht jedoch die Gefahr, dass sich eine exzessive Nutzung als Zeitfresser entpuppt oder zu einer Netzwerkbelastung wird. Zudem müssen Risiken punkto Geheimhaltung, Sicherheit und Reputation im Auge behalten werden. Abgesehen davon gibt es arbeits- und datenschutzrechtliche Bestimmungen, die zu beachten sind, worüber der Beitrag einen Überblick bietet.

personalSCHWEIZ (September 2021)
Die öffentliche Beurkundung im steten Wandel

Im schweizerischen Vertragsrecht gilt das Prinzip der Formfreiheit: Verträge bedürfen nur dann einer besonderen Form, wenn es das Gesetz – wie beim Grundstückkauf – vorschreibt. Dieser Beitrag schafft einen Überblick über das Beurkundungswesen in der Schweiz.

Der Schweizerische Hauseigentümer Nr. 6/2021
Überwachung am Arbeitsplatz

Videoüberwachung, GPS-Tracking und andere technische Hilfsmittel bieten zahlreiche Möglichkeiten, Arbeitnehmer zu kontrollieren und zu überwachen. Es gibt jedoch arbeits- und datenschutzrechtliche Bestimmungen, die dabei zu beachten sind. Der Beitrag bietet einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und zeigt anhand zweier Fallbeispiele auf, welche Vorschriften einzuhalten sind.

personalSCHWEIZ (März 2021)
e:1.21 Wettbewerbsabreden – Kartellrechtliche Dos and Don`ts

Unternehmen werden von der Weko für Wettbewerbsabreden mit hohen Bussen bestraft. Dass Preisabreden und die Verhinderung von Parallelimporten unzulässig sind, ist mehrheitlich bekannt. Was aber heisst das konkret und was gilt bei Preisempfehlungen, Exklusivitäten oder Konkurrenzverboten? Dieser Beitrag gibt eine Übersicht über die wichtigsten Regeln.

Urs Egli | Marius Vischer
epartners Fokus

2020

Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen

Wer die Rechtslage an einem Grundstück kennen will, sollte nicht nur einen Blick in das Grundbuch, sondern auch in den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (kurz: ÖREB-Kataster) werfen. Ersteres bezieht sich auf ein bestimmtes Grundstück, letzterer auf ein bestimmtes Gebiet. Dieser Beitrag setzt sich mit den beiden Registern auseinander.

Der Schweizerische Hauseigentümer Nr. 20/2020
Die Zeugenbescheinigung im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung

Der Beitrag diskutiert die Frage der Zulässigkeit von Zeugenbescheinigungen zur Geltendmachung von Einwendungen im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung.

ZZZ 2020 (Heft 51)
Ein Grundstück – zwei Vorkaufsberechtigte

Beim Verkauf eines Baurechts im Kanton Wallis hatte das Bundesgericht zu beurteilen, wem das Grundstück zuzusprechen sei, da zwei Berechtigte das gesetzliche Vorkaufsrecht ausübten. In seinem Entscheid vom Mai 2020 hielt es fest, der Berechtigte müsse zum Zeitpunkt des Verkaufs im Grundbuch eingetragen sein. Dieser Beitrag widmet sich diesem Entscheid.

Der Schweizerische Hauseigentümer Nr. 15/2020
Das Grundpfandrecht als Sicherheit für die Hypothek

Verpfändet ein Grundeigentümer für ein Darlehen sein Grundstück, spricht man von einer Hypothek. Diese wird sichergestellt durch ein Grundpfandrecht, das im Grundbuch eingetragen wird. Es gibt zwei Arten von Grundpfandrechten: Die Grundpfandverschreibung und den Schuldbrief. Beide Arten werden in diesem Beitrag diskutiert.

Der Schweizerische Hauseigentümer Nr. 14/2020
e:3.20 Faktische Abschaffung von Inhaberaktien und neue Meldepflichten

Inhaberaktien werden per 30. April 2021 – abgesehen von wenigen Ausnahmen – abgeschafft. Betroffene Unternehmen bzw. Aktionäre müssen ihre Inhaberaktien des­halb rechtzeitig in Namenaktien umwandeln. Ausserdem werden die Bestimmungen im Zusammenhang mit der Meldepflicht für die wirtschaftlich berechtigten Personen an Ak­tien erheblich verschärft.

epartners Fokus
e:2.20 Das Coronavirus in Bauprojekten

Das Ausmass der Folgen von SARS-CoV-2 bzw. COVID-19 ist noch ungewiss. Sicher ist, dass auch die Schweizer Baubranche be­troffen sein wird. Dieser Fokus gibt erste Anhaltspunk­te zu ausgewählten Aspekten hinsichtlich der zu erwartenden Verzögerungen.

epartners Fokus
e:1.20 AGB SIK

Die AGB SIK sind ausgewogene allgemeine Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informatikleistungen, die bei öffentlichen Beschaffungen standardmässig eingesetzt werden. Sie sind auch für Anbieter grundsätzlich akzeptabel. Dank der revidierten Version 2020 eignen sie sich nun auch für die Beschaffung von Cloud Services.

Urs Egli | Marius Vischer
epartners Fokus

2019

e:3.19 Konformität und Übereinstimmung – Erklärungen mit Risiken und Nebenwirkungen

Für Maschinen, Elektrogeräte und andere Produkte sind Konformitätserklärungen des Herstellers Teil des Produkts. Im baulichen Brandschutz ist die Übereinstimmungser­klärung jedem Fachmann ein Begriff. Zunehmend werden jedoch auch von Werkvertragsunternehmern in Bauprojekten derartige Erklärungen verlangt. Dieser Fokus zeigt auf, wann dies berechtigt ist und welche Risiken mit solchen Erklärungen verbunden sein können.

epartners Fokus
e:2.19 Vorgehen und Fallstricke bei der mietrechtlichen Ausweisung

Verlässt ein Mieter bei Ablauf des Mietvertrages einen Wohn- oder Geschäftsraum nicht freiwillig, so kann der Vermieter den Auszug mit der sogenannten Ausweisung gerichtlich erzwingen. Dabei gibt es jedoch verschiedene Tücken für einen Vermieter, wie insbesondere die Wahl der Verfahrensart (ordentliches oder summarisches Verfahren).

epartners Fokus
Entsendung – Die wichtigsten Regeln für ausländische Arbeitnehmer in der Schweiz

Der Beitrag befasst sich mit der Entsendung von Arbeitnehmern vom Ausland in die Schweiz. Dabei werden die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Entsendung, die Rechtsgrundlagen, Fragen zum Gerichtsstand und zum anwendbaren Recht sowie die Erfordernisse für die Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt erläutert. Zudem wird auf einige sozialversicherungs- und steuerrechtliche Gefahren hingewiesen.

WEKA Newsletter Arbeitsrecht (März 2019)
e:1.19 Was sagt eine Betreibungsauskunft über die Kreditwürdigkeit?

Geldforderungen werden auf dem Weg der Schuldbetreibung durchgesetzt. Die Anhebung der Schuldbetreibung wird im Betreibungsregister verzeichnet. Die Einsicht in das Betreibungsregister (Betreibungsauskunft) ist deshalb eine wichtige Quelle zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit. Seit 1. Januar 2019 können Schuldner Einträge im Betreibungsregister vergleichswei­se einfach löschen lassen. Der vorliegende epartners Fokus widmet sich dieser Änderung des Schuldbetreibungsrechts.

epartners Fokus

2018

e:3.18 Entsendung von Arbeitnehmern

Die Entsendung von Arbeitnehmern vom Ausland in die Schweiz hat insbesondere im Dienstleistungssektor – und dort namentlich im IT-Bereich – oder beispielsweise in der Montage eine grosse praktische Bedeutung. Aber auch konzernintern werden oftmals grenzüberschreitende Entsendungen vorgenommen. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Rechtsfragen, bei denen es sich lohnt, diese frühzeitig zu klären.

epartners Fokus
e:2.18 Nachfolgeplanung bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Eine Nachfolgeplanung und -regelung gehört zu den strategisch wichtigsten Aufgaben einer nachhaltigen Unternehmensführung. Es ist eine Nachfolgeregelung zu finden, welche den Bedürfnissen der bisherigen und der neuen Eigentümer sowie nicht zuletzt des Unternehmens am besten entspricht. Zu beachten ist dabei, dass neben wirtschaftlichen und rechtlichen Überlegungen oftmals auch persönliche Motive eine Rolle spielen.

epartners Fokus
e:1.18 Wer ist Aktionär? - Nachweis der Aktionärsstellung beim Unternehmenskauf

Beim Unternehmenskauf muss der Verkäufer gewährleisten, dass er Aktionär ist. Dafür braucht er ein korrekt geführtes Aktienbuch einschliesslich der zugrunde liegenden Belege (Kopien der Aktien, Zessionserklärungen etc.). In der Praxis ist das Aktienbuch häufig lückenhaft, was in den Vertragsverhandlungen zu unnötiger Verunsicherung führt. Es lohnt sich deshalb, das Aktienbuch rechtzeitig zu "sanieren" und à jour zu halten.

Urs Egli
epartners Fokus
Die thematisch beschränkte Klageantwort (Art. 222 Abs. 3 ZPO)

Die Zivilprozessordnung sieht vor, dass die beklagte Partei unter gewissen Umständen eine thematisch beschränkte Klageantwort erstatten kann. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob es dafür einer vorgängigen gerichtlichen Anordnung bedarf.

ZZZ 2017/2018 (Heft 42)

2017

e:3.17 Maschinenbau und technische Normen – selber denken macht schlau!

Das Bundesgericht hat ein Verkaufsverbot der Suva für bestimmte Typen von Schnellwechslern (Geräte zum raschen Auswechseln von Bagger-Anbaugeräten) geschützt, weil diese die Sicherheit nicht genügend gewährleisteten. Das Gericht rief die Grundsätze der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur Integration der Sicherheit in die Maschinenkonstruktion in Erinnerung. Technische Normen befreien den Maschinenkonstrukteur nicht davon, die Risiken seiner Konstruktion konkret zu beurteilen und entsprechende Massnahmen vorzusehen.

epartners Fokus
e:2.17 Beschaffung von Cloud Services

Die IT-Beschaffung befindet sich in einem Umbruch. Die Informatik löst sich von ihrer Verankerung in der physischen Welt. Heute wird IT immer häufiger als Dienstleistung eingekauft. Der Beitrag beleuchtet die Besonderheiten, die beim Entwurf von IT-Service Agreements zu beachten sind.

Urs Egli | Alexander Schmid
epartners Fokus
Kommentar zu Art. 31 und Art. 33a SchKG

Kommentierung von Art. 31 und Art. 33a SchKG im neu erschienenen Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs SchKG (4. Aufl. basierend auf der 1911 erschienenen 3. Aufl. von Carl Jaeger).

Riccardo Maisano
Jolanta Kren Kostkiewicz/Dominik Vock (Hrsg.), Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs SchKG, 4. Aufl. basierend auf der 1911 erschienenen 3. Aufl. von Carl Jaeger, Zürich/Basel/Genf 2017
Kommentar zu Art. 30a-37 und Art. 144-150 SchKG

Kommentierung von Art. 30a-37 und Art. 144-150 SchKG im neu erschienenen Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs SchKG (4. Aufl. basierend auf der 1911 erschienenen 3. Aufl. von Carl Jaeger).

Jolanta Kren Kostkiewicz/Dominik Vock (Hrsg.), Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs SchKG, 4. Aufl. basierend auf der 1911 erschienenen 3. Aufl. von Carl Jaeger, Zürich/Basel/Genf 2017
e:1.17 Stolpersteine bei der Durchsetzung von Mängelrechten

Kaufobjekte und Werke weisen oft Mängel auf. Deshalb sieht das Recht die Gewährleistung des Verkäufers bzw. Werkunternehmers vor. Damit der Käufer/Werkbesteller die Beseitigung von Mängeln durchsetzen kann, müssen jedoch die entsprechenden Voraussetzungen und Regeln erfüllt sein resp. beachtet werden.

epartners Fokus
Die Bestreitung von neuen Tatsachenbehauptungen in der schriftlichen Duplik

Im Zivilprozess ist die klagende Partei regelmässig damit konfrontiert, dass die beklagte Partei in der schriftlichen Duplik neue Tatsachenbehauptungen aufstellt. Der Beitrag beleuchtet die Frage, wie und wann derartige neue Tatsachenbehauptungen im Zivilprozess rechtsgültig bestritten werden.

ZZZ 2016 (Heft 40)

2016

e:3.16 Aus Verträgen aussteigen

Verträge müssen eingehalten werden. Das Schweizer Recht bietet jedoch gewisse Möglichkeiten, um sich aus vertraglichen Bindungen zu lösen. Pflichtverletzungen der Gegenpartei, Irrtum oder ausserordentliche Umstände können einen Ausstieg rechtfertigen. Allerdings gilt dies nicht gleichermassen für alle Verträge und alle Vertragsparteien.

epartners Fokus
Der Kautionsgrund bei der zivilprozessualen Sicherstellung der Parteientschädigung

Im Zivilprozess muss die klagende Partei unter gewissen Voraussetzungen die etwaige Entschädigung der beklagten Partei für den Beizug eines Rechtsvertreters sicherstellen. Dafür muss ein sogenannter Kautionsgrund vorliegen. Der Beitrag geht der Frage nach, wer für die diesbezügli­che Sammlung des Prozessstoffs verantwortlich ist und wer die nach­teiligen Folgen einer etwaigen Beweislosigkeit zu tragen hat.

AJP 5/2016
e:2.16 Digitale Geschäftsakten

Geschäftsakten können mit «revisionssicheren» Informatiksystemen gesetzeskonform digital aufbewahrt werden. Mit dem Einscannen einer schriftlichen Urkunde reduziert sich jedoch deren Beweiswert. Wichtige Dokumente sind deshalb weiterhin physisch im Original aufzubewahren.

Urs Egli
epartners Fokus
e:1.16 Prozessieren ist teuer

Wer sich auf einen Zivilprozess einlässt, muss sich über die damit verbundenen Kosten informieren. Prozessieren ist aufwendig und teuer.

Urs Egli | Jean-Daniel Schmid
epartners Fokus

2015

e:7.15 Mehr Transparenz im Gesellschaftsrecht – neue Stolperfallen für Gesellschaften und Gesellschafter

Seit 1. Juli 2015 gelten für AG und GmbH und für ihre Aktionäre und Gesellschafter neue Transparenzvorschriften. Dies gilt insbesondere für Inhaberaktien. Die Nichteinhaltung der neuen Regelungen kann drastische Auswirkungen nach sich ziehen.

epartners Fokus
Die vorsorgliche Löschung von Betreibungen aus dem Betreibungsregister

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob Betreibungen mittels vorsorglicher Massnahmen aus dem Betreibungsregister gelöscht werden können. Der Beitrag beleuchtet die Frage insbesondere im Kontext der allgemeinen negativen Feststellungsklage.

ZZZ 2014/2015
e:6.15 Damit Überstunden nicht zum Problem werden

Oft finden sich in Arbeitsverträgen Überstundenregelungen, die unklar sind und deshalb nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen. Um solche Überraschungen zu vermeiden, gilt es für den Arbeitgeber, einige Punkte zu beachten.

Vanessa Niedermann
epartners Fokus
e:5.15 Störungen im Projektablauf

Störungen im Projektablauf sind unabhängig vom Tätigkeitsgebiet meist mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daraus resultierende Streitfälle können durch eine klare Risikozuordnung im Projektvertrag vermieden werden.

epartners Fokus
e:4.15 Compliance

Unter Compliance versteht man die Pfl icht von Unternehmen, sich an die Gesetze zu halten. Compliance-Verstösse können sowohl für das Unternehmen wie auch für die verantwortlichen Manager gravierende Konsequenzen haben.Für grosse, börsenkotierte Unternehmen sind Compliance-Systeme heute eine Selbstverständlichkeit. KMU schenken dem Thema jedoch (noch) zu wenig Beachtung.

Urs Egli
epartners Fokus
Die Löschung der Betreibung im Betreibungsregister nach erfolgtem Rückzug (Art. 8a Abs. 3 lit. c SchKG)

Der Beitrag beleuchtet und kritisiert die in Art. 8a Abs. 3 lit. c SchKG vorgesehene Löschung der Betreibung im Betreibungsregister nach erfolgtem Rückzug.

AJP 4/2015
e:3.15 Allgemeine Geschäftsbedingungen - effizient, aber risikoträchtig

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind weit verbreitet. Sie gelten im Wirtschaftsleben als (fast) vollwertiger Vertrag, wenn sie korrekt vereinbart werden. Was im Massengeschäft zu einer effizienten Gestaltung vertraglicher Bindungen dient, kann aber auch zu grossen Problemen führen.

epartners Fokus
e:2.15 Verstärkter Schutz bei ungerechtfertigter Betreibung

In der Schweiz kann jedermann ohne weiteres eine Betreibung gegen eine andere Person einleiten. Der Schuldner kann die Betreibung zwar durch einen Rechtsvorschlag stoppen, womit die Betreibung vorläufig eingestellt wird. Sie bleibt aber weiterhin im Betreibungsregister sichtbar, solange sie nicht vom Gläubiger zurückgezogen oder vom Gericht aufgehoben wird. Für letzteres muss der Schuldner in aller Regel miteiner sogenannten «negativen Feststellungsklage» ans Gericht gelangen. Die Voraussetzungen dafür waren sehr hoch. Bis jetzt.

Jean-Daniel Schmid | Vanessa Niedermann
epartners Fokus
e:1.15 Eurokrise - Rechtliche Aspekte

Der gegenwärtige Frankenkurs schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Die Palette der diskutierten Gegenmassnahmen ist breit, sowohl im Bereich der Wirtschaftspolitik als auch auf Unternehmensebene. In unserem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die möglichen Handlungsoptionen und analysieren diese aus rechtlicher Sicht.

Urs Egli | Christoph Isler | Jean-Daniel Schmid | Vanessa Niedermann
epartners Fokus
Vorsicht bei Vereinbarungen

Das Gesetz verbietet dem Arbeitnehmer, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und eines Monats nach dessen Beendigung auf bestimmte Forderungen zu verzichten. Was bedeutet diese Bestimmung für den Arbeitgeber?

Vanessa Niedermann
Personal Schweiz Februar 2015, www.personal-schweiz.ch
Das Konkurrenzverbot des Arbeitnehmers

Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber die gesetzliche Treuepflicht zu wahren. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann die Wirkung der Treuepflicht durch ein nachvertragliches Konkurrenzverbot verlängert werden. Dieses kann aber unter Umständen dahinfallen.

Vanessa Niedermann
epartners Im Fokus September 2014

2014

Kündigung von Dienstleistungsverträgen

Art. 404 Abs. 1 OR sieht das jederzeitige Kündigungsrecht für Dienstleistungsverträge vor. Die Bestimmung ist zwingend. Für auf lange Frist angelegt Dienstleistungsverträge (z.B. Outsoucing) ist das nicht sachgerecht. Solche Verträge sollten eine detaillierte Kündigungsregelung enthalten.

Urs Egli
epartners Fokus
Bis wann wird die Mehrwertsteuer in der Insolvenz noch bevorzugt?

Das bis zum 1. Januar 2014 in Kraft stehende Insolvenzrecht hat ausstehenden Mehrwertsteuerforderungen eine Vorzugsstellung eingeräumt. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, bis wann diese Vorzugsstellung noch andauert.

Jusletter 23. Juni 2014
Die paulianische Anfechtung von Darlehensrückzahlungen und Darlehensbesicherungen

Gewisse Handlungen einer Person, welche diese im Vorfeld zu einem Zwangsvollstreckungsverfahren vorgenommen hat, können in einem solchen Zwangsvollstreckungsverfahren nachträglich rechtlich in Frage gestellt werden. Diese Untersuchung analysiert dieses Instrument der sog. «paulianischen Anfechtung» in Bezug auf Darlehensrückzahlungen und Darlehensbesicherungen.

Schweizer Schriften zum Handels- und Wirtschaftsrecht (Bd. 320) / Dissertation Universität St. Gallen, 2014

2013

Die Übergangsbestimmungen des neuen Rechnungslegungsrechts

Der Beitrag widmet sich den Übergangsbestimmungen des neuen Rechnungslegungsrechts, welches im Januar 2013 in Kraft getreten ist (der Beitrag wurde gemeinsam mit Prof. Dr. Lukas Glanzmann verfasst).

Jusletter 21. Oktober 2013
Der Ausschluss des Einsichtsrechts in das Betreibungsregister gemäss Art. 8b VE-SchKG

Der Beitrag beschreibt und kritisiert den gesetzlich vorgesehenen (aber noch nicht umgesetzten) Ausschluss des Einsichtsrechts in das Betreibungsregister.

Jusletter 7. Oktober 2013
Gross/Pribnow, Schweizerisches Staatshaftungsrecht, Bern 2013
Warnhinweise und Bedienungsanleitung im Maschinenbau

Rechtsanwalt Christoph Isler stellt einen Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts vor, welches über die Kürzung einer Versicherungsleistung nach einem Brand zu befinden hatte. Die Ursache war ein Akku, der in einem Modellflugzeug aufgeladen wurde. Der Gerichtsentscheid behandelt indirekt die Bedeutung von Warnhinweisen und Betriebsanleitung bei der Risikobeurteilung und Risikobeherrschung im Maschinen- und Anlagebau.

epartners Im Fokus
Haftungsbegrenzung in Bauverträgen - ein guter Vorsatz für 2013

Rechtsanwalt Christoph Isler zeigt anhand des Papageienfalls, wie dramatisch die Folgen sein können, wenn in Verträgen die Haftung für Vertragsverletzungen nicht oder nicht sachgerecht geregelt ist.Vertragliche Haftungsbeschränkungen sind ein wichtiger Bestandteil zur Sicherung der langfristigen unternehmerischen Existenz. Die in der Maschinen- und Elektroindustrie längst etablierten Haftungsbeschränkungsklauseln gehören zwingend auch in Bauverträge.

epartners Im Fokus

2012

Das neue Bundesgesetz über die Produktesicherheit. Seine Bedeutung für die Instandhaltung, den Eigengebrauch und das Re-Engineering von Anlagen

Das neue Produktesicherheitsgesetz stellt Anlagebetreiber, insbesondere auch Kraftwerkgesellschaften, vor neue Herausforderungen. Auch Eigenkonstruktionen müssen nun in jeder Hinsicht die gleichen Anforderungen erfüllen wie von professionellen Herstellern beschaffte Produkte. Dasselbe gilt für sicherheitsrelevante Modifikationen und Instandhaltungsarbeiten.

Wasser Energie Luft, Ausgabe 4-2012 vom 6. Dezember 2012
Persönliche Haftung des Verwaltungsrats

Auch innerhalb einer Gruppe gilt für ein Darlehen das at-arms-length-Prinzip. Für nicht werthaltige Darlehen an eine Gruppengesellschaft haftet ein unsorgfältiges Verwaltungsratsmitglied persönlich.

Urs Egli
epartners Im Fokus
Bitcoin - eine Einführung in die Funktionsweise sowie eine Auslegeordnung und erste Analyse möglicher rechtlicher Fragestellungen

Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über die sich im Zusammenhang mit der virtuellen Währung "Bitcoin" stellenden rechtlichen Fragen.

Jusletter 2012
Anne Koller-Dolivo
Im Fokus März 2012
Neue Generic Top Level Domains - eine Auslegeordnung

Der Beitrag bietet eine kurze Einführung in das Thema "Neue Generic Top Level Domains", stellt die damit zusammenhängen rechtlichen Risiken dar und soll damit zur Entwicklung von rechtlichen und kommerziellen Strategien anregen.  

Computer und Recht 2/2012
Produktesicherheit im Maschinenbau: die Spielregeln im Konflikt zwischen Hersteller und Behörde

 Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom August 2011 beschreibt, wie sich ein Maschinenimporteur mit Erfolg gegen einschneidende Auflagen der Suva gewehrt hat, obwohl die Sicherheitsbedenken der Suva nicht ungerechtfertigt erschienen.Christoph Isler ruft in seinem Newsletter die Bedeutung harmonisierter technische Normen in Erinnerung und zeigt auf, nach  welchen Regeln ein Konflikt zwischen Maschinenhersteller und Marktüberwachungsbehörde ablaufen muss. Es lohnt sich, im Umgang mit Behörden hin und wieder die Frage nach den rechtlichen Grundlagen ihres Handelns zu stellen.

epartners Newsletter
New gTLDs - neue Adressen im Cyberspace

Der epartners IT-Newsletter vom Januar 2012 gibt einen kurzen Überblick über das Anmeldeverfahren für die neuen Generic Top Level Domains (kurz gTLDs) und die mit der Einführung der neuen gTLDs verbundenen Gefahren für die Inhaber von Marken und anderen Kennzeichenrechten.

epartners Newsletter
Unerwünschte SMS politischen Inhalts - Überlegungen zur Zulässigkeit aus lauterkeits-, straf- und datenschutzrechtlicher Sicht

Im Wahlkampf werden gelegentlich unerwünschte SMS zu Wahlkampfzwecken versandt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Zulässigkeit solcher SMS aus lauterkeits-, straf- und datenschutzrechtlicher Perspektive.

Aktuelle Juristische Praxis 1/2012
Bauhandwerkerpfandrecht – Gesetzesänderung per 1. Januar 2012

Mit der Revision des ZGB von Dezember 2009 erfolgten auch Änderungen beim Bauhandwerkerpfandrecht. Der Beitrag verschafft einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die per 1. Januar 2012 in Kraft getreten sind.

epartners Newsletter

2011

Neue Generic Top Level Domains - eine Auslegeordnung

Der Beitrag bietet eine kurze Einführung in das Thema "Neue Generic Top Level Domains", stellt die damit zusammenhängen rechtlichen Risiken dar und soll damit zur Entwicklung von rechtlichen und kommerziellen Strategien anregen.

Jusletter 2011
Softwareschutz: Was ist wirklich geschützt?

Das schweizerische Urheberrecht schützt nur den Code und nicht die zugrunde liegende Logik. Das wird in diesem Paper anhand eines einschlägigen Gerichtsentscheides dargelegt.

Urs Egli
epartners Newsletter
Ohne Preis kein Fleiss - Baustopp bei Zahlungsverzug?

Streiten sich der Bauherr und Unternehmer z.B. über die Vergütung von Zusatzleistungen oder der Bauherr befindet sich in Zahlungsverzug, stellt sich für den Unternehmer oft die Frage, ob und unter welchen Bedingungen er die Arbeiten einstellen darf. Der Beitrag zeigt die vom Unternehmer zu beachtenden Risiken und die zu prüfenden Voraussetzungen, damit der Unternehmer nicht infolge einer unberechtigten Arbeitseinstellung schadenersatzpflichtig wird.

epartners Newsletter
Urs Egli
epartners Newsletter
Gerichtsstandsklauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen in über das Internet abgeschlossenen Verträgen

Im Internet werden alltäglich Verträge unter Einbezug von allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Gerichtsstandsklauseln enthalten, abgeschlossen. Für diese sieht die Rechtsordnung besondere Formvorschriften vor. Der Beitrag beleuchtet in diesem Zusammenhang verschiedene vertragsrechtliche und zivilprozessuale Aspekte. Namentlich wird analysiert, wie diese Formvorschriften im Binnenkontext auszulegen sind und welche Voraussetzungen für die Ausgestaltung von Internetangeboten daraus resultieren. Ausgangspunkt bildet ein Urteil des Kantonsgerichts von Graubünden, welches sich explizit zu den angesprochenen Themenkomplexen äussert.

Jusletter 2011
Werkvertrag: Zusatzleistungen ohne genehmigten Nachtrag - kein Anspruch auf Bezahlung?

Regelmässig wird in Werkverträgen vereinbart, dass Zusatzleistungen nur ausgeführt werden dürfen, wenn die Mehrkosten vorgängig angezeigt und genehmigt wurden. Werden die Formvorschriften nicht eingehalten, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Unternehmer seinen Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten verliert.

epartners Newsletter
Schweizer Schriften zum Handels- und Wirtschaftsrecht (Bd. 304) / Dissertation Universität Zürich, 2011

2010

Rechtsökonomische Überlegungen zur Überschuldungsanfechtung im Konkurs

Gewisse Handlungen einer Person, welche diese im Zeitpunkt der Überschuldung ausgeführt hat, können in ihrem Konkurs nachträglich rechtlich in Frage gestellt werden. Der Beitrag widmet sich unter rechtsökonomischen Gesichtspunkten dieser sog. «Überschuldungsanfechtung».

KTS Zeitschrift für Insolvenzrecht 3/2010